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Allgemeine Geschäftsbedingungen – kleine SEELÖWEN (kleine SEELÖWEN GmbH - Zur Schafbrücke 21, 42283 Wuppertal)
(Stand: 02.09.2022)


Kleine Seelöwen – DIE Schwimmschule für Babys & Kleinkinder in Berlin

(kleine SEELÖWEN GmbH - Zur Schafbrücke 21, 42283 Wuppertal) – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 Anmeldungen zu den Kursen der Schwimmschule Kleine Seelöwen – kleine SEELÖWEN GmbH (nachfolgend "Schwimmschule") können telefonisch, schriftlich oder über unsere Website www.kleine-seeloewen.de erfolgen und sind verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Eltern erhalten von der Schwimmschule eine Anmeldebestätigung in elektronischer Form. Eltern ohne E-Mail-Adresse erhalten die Anmeldebestätigung in schriftlicher Form.

 Anmeldungen

2.1.         Die gesamte Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig. Die Zahlung kann durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, per Kreditkarte, per Paypal oder durch Überweisung auf das angegebene Konto erfolgen. Kann die Zahlung der Kursgebühr sieben Tage vor Kursbeginn nicht nachgewiesen werden, kann die gebuchte Teilnahme anderweitig vergeben werden. Die Zahlungen mittels SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte, Rechnung, Sofortüberweisung und Paypal werden mittels dem Drittanbieter Novalnet AG abgewickelt.

2.2.         Ausschließlich für Neukunden besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Probestunde. Hierzu ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Bei Buchung eines Kurses nach der Probestunde erhält der Kunde zehn weitere Termine unter Anrechnung der Probestunde.

 Abmeldungen

3.1.         Abmeldungen können nur bis 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Widerrufsbelehrung:

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in folgenden geregelt. Hiernach befindet sich ein Muster-Widerrufsformular.

3.2.         Der Teilnehmer kann bis vier Wochen vor Beginn des Kurses kostenfrei zurücktreten.

3.3.         Bei Rücktritt nach dieser Frist bis 14 Tag vor Beginn des Kurses ist die Schwimmschule berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 zu verlangen. 14 Tage vor Kursbeginn ist kein Rücktritt mehr möglich, die volle Kursgebühr muss beglichen werden. Die Kursgebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer den ursprünglichen Kursplatz einnehmen kann und dieser den Kurs gemäß dieser AGB antritt.

3.4.         Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Schwimmschule.

3.5.         Eine ordentliche Kündigung des Vertrages nach Beginn des Kurses ist ausgeschlossen.

3.6. Etwaige Rückerstattungen erfolgten innerhalb von 10 Wochen.

 Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers 

Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers zu den gebuchten Kursen die Kursgebühr zurückzuerstatten. Fehlzeiten, die aus gesundheitlichen Gründen entstanden sind, können nach vorheriger Absprache nachgeholt werden, wenn die Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.

 Kursausfall durch die Schwimmschule

Im Falle einer Verhinderung der Schwimmschule, die Kursstunde durchzuführen (z.B. Krankheit des Schwimmlehrers, technische Defekte, andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereignisse) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Auch steht es der Schwimmschule frei, bei Notwendigkeit andere Kursleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.

 Vertragsgegenstand

6.1.         Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Baby- und Kleinkinderschwimmkursen.

6.2.         Die Schwimmstunden finden in den Räumlichen der kleinen SEELÖWEN GmbH, Bahnhofstraße 39, 12207 Berlin statt. 

6.3.         Die Hausordnung ist zu beachten. Die Erziehungsberechtigten tragen Sorge dafür, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen. Die Schwimmschule übernimmt keine Betreuung oder Aufsichtspflichten während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und Becken.

6.4.         Die Teilnehmer haben sich pünktlich im Bad einzufinden, also mindestens 15 Minuten vor Kursbeginn.

6.5.         Den Anweisungen der Schwimmlehrer ist Folge zu leisten. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt zur ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule endet mit der im Kursplan ausgeschriebenen oder mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während der Kurszeiten anwesende Eltern sind von der Aufsichtspflicht nicht befreit.

6.6.         Mit der Anmeldung versichern die Teilnehmer bzw. die Eltern, dass die Kinder bzw. die Kursteilnehmer keinen gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen. Körperliche Einschränkungen sind der Schwimmschule vorab rechtzeitig mitzuteilen.

6.7.         Mitgebrachte Sachen sind, soweit vorhanden, in den vorhergesehenen Schränken in der Umkleidekabine unterzubringen. Die Schränke sind soweit wie möglich abzuschließen; hierfür ist stets selbst ein Schloss mitzubringen. Für den Verlust von mitgebrachten Sachen haftet die Schwimmschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.8.         Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, einen Kursbeginn wegen zu geringer Teilnehmerzahl zu verschieben. Dies hat die Schwimmschule dem Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Kursbeginn in Textform mitzuteilen.

6.9.         Für den Kursteilnehmer besteht Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese begrenzt sich auf die angesetzten Kurszeiten des Schwimmkurses. Für mitgebrachte Wertgegenstände und Kleidung wird keine Haftung übernommen.

 Sonstiges

7.1.         Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

7.2          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke erkannt hätten.